Ein erweitertes Führungszeugnis wird nur in bestimmten Fällen verlangt. Bevor Sie nach einem Bürgeramt-Termin suchen, sollten Sie deshalb zuerst den geforderten Typ bestätigen, die zusätzliche schriftliche Aufforderung prüfen und anschließend zwischen Online-Antrag und persönlicher Antragstellung wählen.
Worum es bei der Leistung geht
Mit einem Führungszeugnis lässt sich nachweisen, ob eine Person vorbestraft ist. Die amtliche Leistungsbeschreibung zum Führungszeugnis unterscheidet mehrere Merkmale, die bei der Antragstellung nicht verwechselt werden sollten.
Ein erweitertes Führungszeugnis ist ausdrücklich erforderlich, wenn eine berechtigte Stelle diesen Typ schriftlich von Ihnen verlangt. Das kann beispielsweise bei bestimmten Tätigkeiten mit Kindern oder Jugendlichen der Fall sein. Die bloße Bitte, irgendein Führungszeugnis vorzulegen, reicht für die eindeutige Auswahl des erweiterten Typs nicht aus. Lassen Sie sich daher bestätigen, dass tatsächlich ein erweitertes Führungszeugnis gefordert wird.
Daneben sind weitere Einordnungen wichtig:
- Ein einfaches Führungszeugnis ist eine andere Art des Führungszeugnisses.
- Die Angabe für private Zwecke bedeutet, dass das Dokument postalisch an Ihre Anschrift geschickt wird, etwa wenn Sie es einer beschäftigenden Stelle selbst vorlegen sollen.
- Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird unmittelbar an die angegebene Behörde gesendet. Dafür werden deren Kontaktdaten, das Aktenzeichen und der Verwendungszweck benötigt.
- Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates erhalten ein europäisches Führungszeugnis, das auch Strafregistereinträge aus dem Heimatstaat enthält.
„Erweitert“ bezeichnet somit den verlangten Führungszeugnistyp. Die Frage, ob das Dokument an Sie oder direkt an eine Behörde gehen soll, betrifft dagegen den vorgesehenen Empfänger. Klären Sie beide Angaben mit der auffordernden Stelle, bevor Sie den Antrag beginnen.
Vorbereitung und benötigte Unterlagen
Bereiten Sie zuerst alle Angaben und technischen Voraussetzungen vollständig vor. Besonders wichtig ist die schriftliche Aufforderung der berechtigten Stelle: Sie dient als Nachweis dafür, dass ein erweitertes Führungszeugnis verlangt wird.
Die amtliche Leistungsseite nennt außerdem die Voraussetzungen für die Berliner Zuständigkeit und den Online-Antrag. Prüfen Sie dort vor der Antragstellung auch mögliche Änderungen und die Hinweise zu Gebührenausnahmen. So vermeiden Sie, dass der Vorgang wegen eines fehlenden Nachweises oder einer nicht nutzbaren digitalen Identifikation unterbrochen werden muss.
Erweitertes Führungszeugnis in Berlin: vor dem Antrag prüfen
- Die ausdrückliche schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle liegt vor.
- Bei einem schriftlichen Antrag: eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses bereithalten.
- Sie sind in Berlin gemeldet oder halten sich ohne feste Wohnung gewöhnlich in Berlin auf.
- Die Person, für die das Führungszeugnis beantragt wird, ist mindestens 14 Jahre alt.
- Für den Online-Antrag: Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und sechsstelliger PIN bereithalten.
- Für den Online-Antrag: ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem sowie die AusweisApp vorbereiten.
- Bei einem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde: Name und Anschrift der Behörde, Aktenzeichen und Verwendungszweck bereithalten.
- Eine Gebühr von 13 Euro einplanen; mögliche Ausnahmen anhand der amtlichen Hinweise prüfen.
Ablauf und nächste Schritte
Wenn die Vorbereitung abgeschlossen ist, wählen Sie den Antragsweg. Viele Verwaltungsleistungen lassen sich ohne persönliche Vorsprache erledigen; die Berliner Hinweise zur Online-Terminbuchung empfehlen deshalb, zunächst die jeweilige Leistungsbeschreibung auf eine Online-Abwicklung zu prüfen.
Neben dem Online-Antrag und der persönlichen Vorsprache ist auch ein schriftlicher Antrag möglich. Wer nicht persönlich erscheinen kann, kann laut amtlicher Leistungsbeschreibung einen formlosen unterschriebenen Antrag per Post stellen. Die dafür geltenden Formalitäten sollten unmittelbar auf der amtlichen Seite geprüft werden.
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz erstellt. Bei einem Führungszeugnis für private Zwecke erfolgt der Versand postalisch an die antragstellende Person; ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde geht direkt an die benannte Behörde. Als durchschnittliche Bearbeitungszeit nennt die amtliche Leistungsbeschreibung etwa zwei Wochen bis zur Zustellung. Für ein europäisches Führungszeugnis werden etwa vier Wochen angegeben. Diese Zeitangaben sind Richtwerte und keine Zusage für den Einzelfall.
Wenn Sie sich nach der Prüfung der Wege gezielt für einen optionalen Termin entscheiden, können Sie die interne Seite Führungszeugnis beantragen aufrufen.
Erweitertes Führungszeugnis in Berlin: Online-Antrag oder persönliche Antragstellung?
Online beantragen
Ein erweitertes Führungszeugnis in Berlin online zu beantragen ist die passende Route, wenn Sie die digitale Identifikation nutzen können und nicht persönlich im Bürgeramt vorsprechen möchten. Der Antrag wird über die in der amtlichen Leistungsbeschreibung verlinkte Online-Abwicklung gestartet.
Persönlich im Bürgeramt beantragen
Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie grundsätzlich in allen Berliner Bürgerämtern auch ohne vorherige Terminbuchung persönlich beantragen. Einige Standorte bieten optional Termine an. Organisieren Sie einen Termin daher erst, wenn Sie sich bewusst für diesen Weg entschieden haben.
Häufige Fehler vermeiden
Prüfen Sie Ihren Antrag abschließend mit vier kurzen Fragen:
- Stimmt der Führungszeugnistyp? Vergleichen Sie die Aufforderung der berechtigten Stelle mit der Einordnung im ersten Abschnitt.
- Ist der Empfänger eindeutig? Klären Sie, ob das Dokument an Ihre Anschrift oder unmittelbar an eine Behörde gehen soll.
- Ist die Vorbereitung vollständig? Nutzen Sie dafür die Checkliste im Abschnitt „Vorbereitung und benötigte Unterlagen“.
- Ist ein Termin wirklich der gewählte Weg? Entscheiden Sie erst anhand des Vergleichs und der aktuellen amtlichen Leistungsbeschreibung, ob Sie online, schriftlich oder persönlich vorgehen möchten.
Diese Reihenfolge verhindert vor allem zwei typische Umwege: einen Antrag mit dem falschen Führungszeugnistyp und eine Terminsuche, obwohl ein anderer passender Antragsweg genutzt werden kann.
Häufige Fragen
Wo kann ich eine mögliche Gebührenbefreiung prüfen?
Die amtliche Leistungsbeschreibung nennt mögliche Ausnahmen und verweist dafür auf ein Merkblatt. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, sollte vor dem Antrag anhand dieser amtlichen Angaben geprüft werden.
Können gesetzliche Vertreter den Antrag für Minderjährige stellen?
Ja. Nach der amtlichen Leistungsbeschreibung können gesetzliche Vertreter, normalerweise die Eltern, den Antrag für Minderjährige stellen. Führungszeugnisse werden für Personen ab 14 Jahren ausgestellt.
Was wird bei einem schriftlichen Antrag geprüft?
Ein formloser schriftlicher Antrag muss unterschrieben sein. Laut amtlicher Leistungsbeschreibung erfolgt eine Prüfung nach den gesetzlichen Vorgaben, zu der auch die Echtheitsprüfung der Unterschrift gehört.