Worum es bei der Leistung geht
Mit einem Führungszeugnis lässt sich nachweisen, ob eine Person vorbestraft ist. Das ServicePortal Berlin unterscheidet nach dem vorgesehenen Empfänger zwischen Führungszeugnissen für private Zwecke und Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde. Daneben werden einfache, erweiterte und europäische Führungszeugnisse aufgeführt.
Welche Variante benötigt wird, richtet sich nach dem Verwendungszweck. Ein erweitertes Führungszeugnis setzt die ausdrückliche schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle voraus. Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten erhalten ein europäisches Führungszeugnis, das auch Strafregistereinträge aus dem jeweiligen Heimatstaat enthält.
Aus diesen Varianten sollten keine unterschiedlichen Gebühren abgeleitet werden, solange die amtliche Leistungsbeschreibung für den eigenen Fall nichts Abweichendes ausweist. Entscheidend ist zunächst die im Vergleich dargestellte Trennung zwischen regulärem Gebührenfall und einer möglichen Befreiung. Das Führungszeugnis selbst erstellt das Bundesamt für Justiz.
Welcher Gebührenfall trifft zu?
Regulärer Gebührenfall
Für die Beantragung eines Führungszeugnisses weist das ServicePortal Berlin eine amtliche Gebühr von 13,00 Euro aus.
Mögliche Gebührenbefreiung
In bestimmten Fällen kann von der Gebührenerhebung abgesehen werden. Prüfen Sie Ihre persönlichen Voraussetzungen anhand des amtlichen Merkblatts, das auf der Leistungsseite des ServicePortals verlinkt ist.
Vorbereitung und benötigte Unterlagen
Die Vorbereitung hängt davon ab, ob Sie den Antrag online, persönlich oder schriftlich stellen. Hinzu kommen Angaben, die sich aus dem Empfänger und der benötigten Art des Führungszeugnisses ergeben. Nutzen Sie die Checkliste in diesem Abschnitt ausschließlich für den Weg, den Sie tatsächlich wählen.
Prüfen Sie mögliche Befreiungsgründe vor der Antragstellung anhand des auf der amtlichen Leistungsseite verlinkten Merkblatts. Die Leistungsbeschreibung bestätigt nur, dass in bestimmten Fällen von der Gebührenerhebung abgesehen werden kann; die konkreten Voraussetzungen müssen für den persönlichen Fall amtlich abgeglichen werden.
Unterlagen und technische Voraussetzungen prüfen
- Für die persönliche Antragstellung: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass bereithalten.
- Für ein behördliches Führungszeugnis: Name und Anschrift der empfangenden Behörde sowie Aktenzeichen und Verwendungszweck notieren.
- Für ein erweitertes Führungszeugnis: die schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle bereithalten.
- Für den Online-Antrag: Personalausweis, Unionsbürgerkarte oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und sechsstelliger PIN verwenden.
- Für den Online-Antrag außerdem: AusweisApp sowie ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem oder ein externes Kartenlesegerät bereithalten.
- Für den schriftlichen Antrag: einen formlosen, unterschriebenen Antrag und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses vorbereiten.
- Für den schriftlichen Antrag außerdem: die Gebühr vorab auf das Konto des zuständigen Bezirks überweisen und den Zahlungsbeleg beifügen.
- Bei Minderjährigen: berücksichtigen, dass auch die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen können.
- Bei Prüfung einer möglichen Gebührenbefreiung: die Nachweise bereithalten, die das amtliche Merkblatt für den persönlichen Fall verlangt.
Ablauf und nächste Schritte
Nach der Kosten- und Unterlagenprüfung stehen drei Antragswege zur Auswahl:
- Online-Antrag: Die Dienstleistung kann online abgewickelt werden. Dieser Weg eignet sich, wenn die in der Checkliste genannten technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Persönliche Antragstellung: Sie können grundsätzlich in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vorsprechen. Laut ServicePortal ist die Antragstellung mit oder ohne vorherige Terminbuchung möglich; einige Standorte bieten zusätzlich Termine an.
- Schriftlicher Antrag: Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, ist ein formloser, unterschriebener Antrag per Post möglich. Dieser wird nach den gesetzlichen Vorgaben einschließlich der Echtheitsprüfung der Unterschrift geprüft.
Wenn Sie für die persönliche Vorsprache einen Termin organisieren möchten, finden Sie hier Unterstützung bei der Terminbuchung für das Führungszeugnis. Die optionale Unterstützung durch Berlin Termin ist von der amtlichen Gebühr getrennt; Aussagen zu aktuell verfügbaren Terminen sind erst im jeweiligen Buchungsprozess möglich.
Häufige Fehler vermeiden
Kontrollieren Sie vor dem Start vier Punkte:
- Passt die ausgewählte Art? Klären Sie mit der anfordernden Stelle, ob ein Führungszeugnis für private oder behördliche Zwecke und ob eine einfache, erweiterte oder europäische Variante benötigt wird.
- Ist der Gebührenfall amtlich belegt? Planen Sie eine Befreiung nur ein, wenn die Voraussetzungen aus dem amtlichen Merkblatt auf Ihren Fall zutreffen.
- Ist die gewählte Route vollständig vorbereitet? Gleichen Sie Ihre Unterlagen und technischen Voraussetzungen mit der Checkliste im Abschnitt „Vorbereitung und benötigte Unterlagen“ ab.
- Ist eine Terminorganisation erforderlich? Entscheiden Sie sich zuerst für Online-Antrag, persönliche Vorsprache oder schriftlichen Antrag. Organisieren Sie einen Termin nur, wenn Sie den persönlichen Weg mit Termin wählen möchten.
So vermeiden Sie, dass Sie mit einer unpassenden Führungszeugnisart, unvollständigen Nachweisen oder einem unnötigen Buchungsschritt beginnen.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter kann ein Führungszeugnis beantragt werden?
Das ServicePortal Berlin nennt ein Mindestalter von 14 Jahren. Für Minderjährige können auch die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen.
Wie lange dauert die Ausstellung eines Führungszeugnisses?
Das ServicePortal nennt etwa zwei Wochen bis zur Zustellung. Für ein europäisches Führungszeugnis werden etwa vier Wochen angegeben. Die tatsächliche Dauer kann im Einzelfall abweichen.
Wohin wird das Führungszeugnis geschickt?
Ein Führungszeugnis für private Zwecke wird nach den Angaben des ServicePortals postalisch an die antragstellende Person gesendet. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde geht direkt an die angegebene Behörde.