Online anmelden oder nur den Termin online buchen?
Nach dem Einzug möchten Sie die neue Adresse anmelden und suchen nach einem Online-Angebot. Dabei kann „online“ zwei unterschiedliche Dinge bedeuten: Entweder erledigen Sie die Wohnungsanmeldung digital ohne Vorsprache, oder Sie buchen online lediglich den Termin für die spätere Anmeldung im Bürgeramt.
Die amtliche Leistungsbeschreibung zur Wohnungsanmeldung sieht beide Wege vor. Die folgende Übersicht zeigt das jeweilige Ergebnis. Danach können Sie mit der Prüflogik feststellen, welcher Weg zu Ihrem Fall passt.
Welcher Weg führt zu Ihrer Wohnungsanmeldung?
Wohnungsanmeldung vollständig online
Dieser Weg passt, wenn die amtliche Prüflogik vollständig erfüllt ist. Sie beginnen die Anmeldung über den offiziellen Online-Dienst und müssen dafür nicht im Bürgeramt vorsprechen. Öffnen Sie anschließend das amtliche Online-Verfahren.
Termin online buchen, Anmeldung im Bürgeramt
Dieser Weg passt, wenn eine Voraussetzung für das Online-Verfahren fehlt oder Ihr Fall vor Ort bearbeitet werden muss. Online buchen Sie nur den Termin, die Anmeldung erfolgt im Bürgeramt. Öffnen Sie anschließend den wohnungsanmeldungsspezifischen Terminweg.
Passt die vollständig digitale Anmeldung zu Ihrem Fall?
Gehen Sie die Fragen der Reihe nach durch. Sobald Sie eine fallbezogene Voraussetzung nicht erfüllen oder eine der genannten Vor-Ort-Konstellationen vorliegt, wählen Sie den Terminweg.
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Haben Sie eine neue alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin bezogen?
Wenn ja, gehen Sie weiter. Geht es stattdessen um eine Nebenwohnung oder um einen anderen melderechtlichen Vorgang, passt diese Prüflogik nicht. -
Sind Sie innerhalb Deutschlands umgezogen?
Das digitale Verfahren zur Wohnungsanmeldung setzt einen Umzug innerhalb Deutschlands voraus. Bei einem Zuzug aus dem Ausland wählen Sie die persönliche Anmeldung. -
Sind Sie mindestens 18 Jahre alt und besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staats?
Nur dann ist die vollständig digitale Anmeldung nach den amtlichen Voraussetzungen vorgesehen. Andernfalls führt der Weg ins Bürgeramt. -
Melden Sie nur sich selbst oder einen zulässigen Familienverbund an?
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder können einbezogen werden, wenn sie bereits an der bisherigen Anschrift gemeinsam gemeldet waren und im Online-Dienst angezeigt werden. Andere Personen können Sie dort nicht in Vertretung anmelden. -
Nutzen Sie einen Personalausweis oder eine eID-Karte statt eines elektronischen Aufenthaltstitels?
Mit einem elektronischen Aufenthaltstitel ist die Online-Anmeldung nicht möglich. In diesem Fall benötigen Sie den Vor-Ort-Weg. -
Behalten Sie keine weitere Wohnung, für die eine Hauptwohnungserklärung erforderlich wird?
Wenn mehrere Wohnungen bestehen bleiben und eine Wohnung als Hauptwohnung bestimmt werden muss, ist die Anmeldung laut amtlicher Leistungsbeschreibung nur vor Ort möglich. -
Liegt keine besondere Sorgerechtskonstellation vor, die persönlich bearbeitet werden muss?
Der Vor-Ort-Weg gilt insbesondere, wenn getrennt lebende Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind und künftig nicht mehr mit dem Kind in einer gemeinsamen Wohnung leben oder die alleinige Wohnung beziehungsweise Hauptwohnung des Kindes von einem Elternteil zum anderen wechselt. -
Verwenden Sie keine besondere Unterkunftsbestätigung für ukrainische Geflüchtete?
Eine Anmeldung mit dieser besonderen Bestätigung ist nach den amtlichen Hinweisen nur vor Ort möglich. -
Können Sie auch das technische Startpaket für die digitale Identifizierung erfüllen?
Die dafür benötigten Komponenten finden Sie gebündelt im nächsten Abschnitt. Fehlt eine davon, können Sie das Online-Verfahren noch nicht starten.
Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können und keine Vor-Ort-Konstellation vorliegt, spricht die amtliche Prüflogik für den digitalen Weg. Die verbindliche Prüfung erfolgt im offiziellen Verfahren.
Wenn alles passt: die Wohnungsanmeldung online starten
Für den Start benötigen Sie:
- ein BundID-Konto,
- einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion,
- die sechsstellige PIN,
- die AusweisApp,
- ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät in Verbindung mit einem Computer oder Tablet.
Vollständig online bedeutet nicht nur, ein Formular abzusenden. Sie übermitteln die Angaben zur neuen Wohnung und laden bei einer Mietwohnung die Wohnungsgeberbestätigung hoch. Anschließend prüft die Behörde die Angaben. Nach der Benachrichtigung können Sie die digitale Meldebestätigung über Ihr BundID-Konto abrufen.
Danach aktualisieren Sie die auf dem Chip gespeicherten Adressdaten über die AusweisApp. Für einen Personalausweis wird der Aufkleber mit der neuen Anschrift später per Post zugeschickt und auf dem Dokument angebracht. Bei einer eID-Karte ist kein Adressaufkleber vorgesehen.
Öffnen Sie dafür die amtliche Seite „Anmeldung einer Wohnung“ und wählen Sie dort „Jetzt online erledigen“. Die Seite enthält zugleich die aktuellen Voraussetzungen und Hinweise zum Verfahren.
Wenn der Online-Weg nicht passt: Bürgeramt-Termin öffnen
Wenn Ihr Fall eine persönliche Bearbeitung erfordert, buchen Sie den Termin online. Die Wohnungsanmeldung selbst erfolgt danach im Bürgeramt. Unter den amtlichen Bedingungen kann auch eine bevollmächtigte Person vorsprechen.
Welche Formulare, Originaldokumente und Nachweise in Ihrem konkreten Fall benötigt werden, entnehmen Sie vor dem Termin der amtlichen Leistungsbeschreibung. So vermeiden Sie, allgemeine Unterlagenhinweise auf einen besonderen Fall zu übertragen.
Für die Terminunterstützung öffnen Sie die Berlin-Termin-Seite „Wohnsitz – Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden anfragen“. Dort starten Sie gezielt den Terminweg für diese Verwaltungsleistung.
Wenn Ihr Fall unklar bleibt: so gehen Sie sicher weiter
Nicht jede Familien-, Wohnungs- oder Nachweiskonstellation lässt sich mit einer kurzen Prüflogik eindeutig einordnen. Prüfen Sie in diesem Fall zunächst die aktuellen Voraussetzungen und Unterlagenhinweise auf der amtlichen Seite zur Wohnungsanmeldung.
Bleibt die Zuordnung offen, können Sie das Bürgertelefon 115 oder die zuständige Verwaltungsstelle kontaktieren. Die amtlichen Hinweise zur Online-Terminbuchung nennen das Bürgertelefon ebenfalls als Buchungsweg.
Ihre nächste Handlung ist damit klar: Sind sämtliche Voraussetzungen für die digitale Anmeldung erfüllt, öffnen Sie das amtliche Online-Verfahren. Andernfalls rufen Sie die wohnungsanmeldungsspezifische Terminseite von Berlin Termin auf und bereiten die persönliche Anmeldung anhand der amtlichen Anforderungen vor.
Häufige Fragen
Kann ich die Wohnungsanmeldung mit einem elektronischen Aufenthaltstitel online erledigen?
Nein. Nach den amtlichen Voraussetzungen ist die Online-Anmeldung mit einem elektronischen Aufenthaltstitel nicht möglich. Für das digitale Verfahren benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN.
Kann ich meine Familie bei der digitalen Wohnungsanmeldung mit anmelden?
Das ist möglich, wenn die mitziehenden Familienmitglieder bereits an der bisherigen Anschrift gemeinsam gemeldet waren und im Online-Dienst angezeigt werden. Andere Personen können über dieses Verfahren nicht in Vertretung angemeldet werden.
Ist die Wohnung angemeldet, sobald ich online einen Bürgeramt-Termin gebucht habe?
Nein. Die Terminbuchung reserviert nur die persönliche Vorsprache. Die Anmeldung selbst erfolgt anschließend im Bürgeramt oder unter den amtlichen Voraussetzungen durch eine bevollmächtigte Vertretung.